5.3. Die Kinderunterhaltsbeiträge seien an die Mutter zu bezahlen, solange ein volljähriges Kind bei der Mutter wohnt und keinen anderen Zahlungsempfänger bezeichnet. 5.4. B. sei zu verpflichten, sich an ausserordentlichen Kinderkosten (wie Arztkosten und Kosten Zahnspangen, Schullager, etc.), welche in der Summe CHF 200.00 jährlich pro Kind übersteigen und nicht von Dritten übernommen werden, hälftig zu beteiligen.