Seite 4 Rechtsbegehren der Berufungsklägerin und Anschlussberufungsbeklagten a) im erstinstanzlichen Verfahren: 1. Die am XX.XX.2002 in C./AR geschlossene Ehe der Parteien sei zu scheiden. 2. Die Teil-Scheidungskonvention vom 18./20. März 2019 sei zu genehmigen. 3. Den Eltern sei die gemeinsame elterliche Sorge zuzusprechen. 4. Auf die Regelung der Betreuungsanteile sei aufgrund des Alters der Kinder und der Vereinbarung der Parteien zu verzichten.