3.4 Zustimmung der X___ AG zum Eigengeschäft? Der Berufungskläger lässt ausführen, die Zustimmung zur Abzahlungsvereinbarung sei durch sämtliche Aktionäre ad hoc erfolgt, weil W___ damals Aktionär gewesen sei oder als uneingeschränkter Vertreter seines Stiefsohnes und auch von D___ gehandelt habe. Die Berufungsbeklagte lässt einwenden, weder J___ noch D___ hätten die Vereinbarung gesehen oder ihr zugestimmt.