3.2 Abzahlungsvereinbarung - Interessenkonflikt: Eigengeschäft von W___? Der Berufungskläger lässt vorbringen, bei der Abzahlungsvereinbarung vom 21. Januar 2015 handle es sich nicht um ein Eigengeschäft, weil das einzige und wesentliche Aktivum der X___ Ltd. auf die X___ AG übertragen worden sei. Die Berufungsbeklagte lässt entgegnen, es seien keine Geschäftsaktivitäten von der X___ Ltd. auf die X___ AG verlagert worden.