1.4. Das Obergericht hat am 5. November 2019 sein Urteil gefällt und anschliessend den Parteien im Dispositiv eröffnet (act. B 17). Beide Parteien haben auf die Einlegung von Rechtsmitteln gegen dieses Urteil verzichtet (act. B 18 und B 19), so dass das Urteil am 27. November 2019 in Rechtskraft erwachsen ist. Praxisgemäss wird lediglich eine Kurzbegründung ausgefertigt und die folgenden Ausführungen enthalten die wesentlichen Entscheidmotive des Obergerichts. 2. Prozessuales