b) Beklagter und Berufungskläger: aa) im erstinstanzlichen Verfahren: 1. Es sei die (undatierte) Aberkennungsklage der X___ AG vollumfänglich abzuweisen. 2. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolge zulasten der Klägerin. bb) im Berufungsverfahren: 1. Es sei das im Verfahren K2Z 16 9 ergangene Urteil des Kantonsgerichts Appenzell Ausserrhoden vom 20. November 2018 vollumfänglich aufzuheben. 2. Es sei die (undatierte) Klage der Klägerin/Berufungsbeklagten X___ AG vollumfänglich abzuweisen.