1. Das Urteil des Kantonsgerichts, 1. Abteilung, vom 16. November 2017 (FA1 16 22) ist in den Dispositiv-Ziffern - 1 (Scheidung) - 2 (Unterhaltsbeiträge an den gemeinsamen Sohn G____) - 3 (güterrechtliche Auseinandersetzung) - 6 (berufliche Vorsorge) - 7 (Trennung Krankenversicherungspolicen) mangels Berufung in Rechtskraft erwachsen und vollstreckbar. 2. Es wird davon abgesehen, A____ zur Bezahlung eines persönlichen Unterhaltsbeitrages nach Art. 125 ZGB an B____ zu verpflichten. 3. Es wird davon abgesehen, A____ während des Berufungsverfahrens zur Bezahlung eines persönlichen Unterhaltsbeitrages an B____ zu verpflichten.