Dazu kommen CHF 109.10 Barauslagen sowie CHF 218.50 Mehrwertsteuer. Insgesamt hat B___ A____ für die Kosten seiner Rechtsvertretung im Berufungsverfahren also mit insgesamt CHF 3‘055.60 (inkl. Barauslagen und Mehrwertsteuer) zu entschädigen. 3.4 Kosten im vorsorglichen Massnahmeverfahren Die Parteien haben sich mit der gemeinsamen Behandlung der beiden Verfahren einverstanden erklärt (E. 2.3). Die Kosten des Massnahmeverfahrens können daher bei der Hauptsache belassen werden. Seite 23 In Gutheissung der Berufung erkennt das Obergericht: