Die Honorarnote von RA AA___ beläuft sich auf CHF 4‘001.50 (act. B 23). Von den geltend gemachten 14.29 Stunden beziehen sich zwei Einträge von 0.5 und 0.15 Stunden auf das Kantonsgericht St. Gallen; diese können nicht berücksichtigt werden. Für die verbleibenden 13.64 Stunden ist eine Entschädigung von CHF 2‘728.00 gerechtfertigt (Art. 18 Abs. 1 lit. c i.V.m. Art. 19 Abs. 1 und Art. 13 Abs. 2 Anwaltstarif, bGS 145.53). Dazu kommen CHF 109.10 Barauslagen sowie CHF 218.50 Mehrwertsteuer.