Auch ein solcher Arbeitsplatz liegt bei einer Fahrtzeit mit der Appenzellerbahn von 17 Minuten und zwei Verbindungen pro Stunde absolut im Bereich des Zumutbaren (https://www.sbb.ch/de/kaufen/pages/fahrplan/fahrplan.xhtml). Eine Erhöhung des Arbeitspensums erscheint bei einer einfachen unqualifizierten Tätigkeit in der Produktion, als Kassiererin, Verkäuferin, Raumpflegerin oder im Gast- und Tourismusgewerbe, bei der keine langjährige Berufserfahrung oder Weiterbildung nötig ist (Urteil des Bundesgerichts 5A_319/2016 vom 27. Januar 2017 E. 3.4) als machbar und realistisch.