Diese Bestimmung konkretisiert die beiden Prinzipien des sog. "clean break" und der nachehelichen Solidarität: Einerseits hat jeder Ehegatte soweit immer möglich für seinen Unterhalt zu sorgen und anderseits ist der eine Ehegatte zur Leistung von Geldbeiträgen an den andern verpflichtet, damit dieser seine durch die Ehe allenfalls beeinträchtigte, wirtschaftliche Selbständigkeit erreichen kann. Ob und in welchem Umfang die Wiederaufnahme oder die Ausdehnung einer Erwerbstätigkeit nach der Scheidung tatsächlich möglich und zumutbar ist, hängt von verschiedenen Faktoren