Seite 12 2.1.5 Im Jahre 2017 beliefen sich die Nettoeinkünfte der Berufungsbeklagten auf insgesamt CHF 18‘768.20, was einem durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommen von CHF 1‘564.00 und einem Pensum von 37 % entspricht (act. B 17/1). In den ersten neun Monaten des Jahres 2018 betrug dieses CHF 1‘751.00 (act. B 17/2).