Seite 11 Verdienst sei sie damit in der Lage, ein monatliches hypothetisches Nettoeinkommen von rund CHF 2‘300.00 zu erzielen (aktuelles Einkommen von CHF 1'265.00: 33 % x 60 %). Den Lebensbedarf der Berufungsbeklagten bezifferte das Kantonsgericht - inkl. Vorsorgeunterhalt - auf CHF 3‘265.00 (act. B 3 E. 5.3.2, S. 21). Beim Berufungskläger errechnete die Vorinstanz zwischen Einkommen und Lebensbedarf einen monatlichen Überschuss von CHF 1‘565.00 (act. B 3 E. 5.4.3, S. 24).