Seite 10 heute 50 Jahre alt. Während das Bundesgericht früher wiederholt entschieden habe, dass ein vollständiger und dauerhafter Wiedereinstieg ins Erwerbsleben nach dem 45. Altersjahr für die geschiedene Frau in der Regel nicht mehr möglich sei, habe es seine Rechtsprechung diesbezüglich etwas aufgeweicht. So bestehe zunehmend eine Tendenz, die Altersgrenze auf 50 Jahre anzuheben.