1. Formelles 1.1 Gegenstand des Berufungsverfahrens Nicht Gegenstand des Berufungsverfahrens sind die Ziffern 1 (Scheidungspunkt), 2 (Feststellungsbegehren betreffend Unterhaltsbeiträge an den gemeinsamen Sohn G____), 3 (güterrechtliche Auseinandersetzung), 6 (Aufteilung Guthaben der beruflichen Vorsorge) und 7 (Unterschrift Ehefrau zur Trennung der Krankenkassenpolicen). Seite 8 1.2 Prozessvoraussetzungen