E. Vorsorgliche Massnahmen im Berufungsverfahren Mit der Einreichung der Berufungsantwort stellte der Rechtsvertreter der Berufungsbeklagten (auch) ein Gesuch um Anordnung vorsorglicher Massnahmen im Berufungsverfahren (act. B 8). In der Folge erklärten sich die Rechtsvertreter der Parteien damit einverstanden, dass die beiden Verfahren vereinigt und über sämtliche Anträge gemeinsam entschieden wird (act. B 5/14 und ERZ 18 25). F. Entscheid des Obergerichts Das Obergericht führte seine Beratung am 27. November 2018 durch und eröffnete sein Urteil den Parteien anschliessend im Dispositiv (act. B 24). Erwägungen