e) Mit Verfügung vom 15. August 2018 forderte die Verfahrensleitung die Berufungsbeklagte auf, ihren Lohnausweis 2017 sowie Kopien sämtlicher Lohnabrechnungen von Januar bis Juli 2018 einzureichen (act. B 11). f) Am 25. August 2018 teilte RA BB___ dem Obergericht mit, die Arbeitgeberin seiner Mandantin weigere sich, die in der Verfügung vom 15. August 2018 verlangten Unterlagen einzureichen (act. B 12).