CHF 41.00 Kosten Beweisverfahren CHF 4'500.00 Entscheidgebühr CHF 4'541.00 insgesamt, werden den Ehegatten je zur Hälfte auferlegt, unter Anrechnung der vom Ehemann geleisteten Vorschüsse von CHF 2‘300.00. Dem Ehemann wird im Betrag von CHF 29.50 (bei Begründungsverzicht CHF 779.50) das Rückgriffsrecht auf die Ehefrau eingeräumt. Seite 6 9. Die Vertretungs- und Umtriebskosten trägt jeder Ehegatte selbst.“