5. a) Vorstehender Unterhaltsbeitrag gemäss Ziffer 4 basiert auf dem Landesindex der Konsumentenpreise, berechnet vom Bundesamt für Statistik, Stand Oktober 2017, von 100,9 Punkten (Dezember 2015 = 100,0 Punkte). Er wird auf jeden 1. Januar proportional dem Indexstand im vorangegangenen November angepasst, gemäss nachstehender Formel: neuer Unterhalts- = ursprünglicher Unterhaltsbeitrag x neuer Indexstand beitrag ursprünglicher Indexstand