Die Klageantwort der Ehefrau ging am 27. Januar 2017 beim Gericht ein (act. B 5/18). Am 20. April 2017 wurde eine weitere Einigungsverhandlung durchgeführt, wobei sich die Parteien auf die Durchführung einer Schätzung der ehelichen Liegenschaft einigten (act. B 5/25). Weil die Ehefrau ihren Anteil am Beweiskostenvorschuss nicht bezahlte, kam der Ehemann dafür auf (act. B 5/40 und B 5/41). Mit Auftrag vom 5. Juli 2017 veranlasste das Gericht die Liegenschaftsschätzung (act.