Mit Klage beim Kantonsgericht Appenzell Ausserrhoden vom 23. September 2016 verlangte der Ehemann die Scheidung der Ehe (act. B 5/1). Am 2. November 2016 fand die gesetzliche Einigungsverhandlung nach Art. 291 ZPO im Beisein beider Parteien statt. Die Ehefrau erklärte, mit einer Scheidung nicht einverstanden zu sein (act. B 5/7). In der Folge reichte der Ehemann nach Aufforderung des Gerichts am 5. Dezember 2016 die Klagebegründung ein (act. B 5/15). Die Klageantwort der Ehefrau ging am 27. Januar 2017 beim Gericht ein (act.