Die Ehegatten heirateten am XX.XX.1991 in C____ AR. Der Ehe entsprangen die Kinder E___, geb. XX.XX.1994, F___, geb. XX.XX.1996 und G___, geb. XX.XX.1997 (act. B 5/4). Der Berufungskläger zog im September 2014 in eine eigene Wohnung (act. B 5/15, S. 3). Seite 4 B. Prozessgeschichte vor Kantonsgericht