5. Es sei die Beklagte aufgrund gesundheitlicher Probleme vom persönlichen Erscheinen zur heutigen Hauptverhandlung zu dispensieren. Es sei ein ärztliches Gutachten über die Arbeitsfähigkeit meiner Klientin einzuholen, da Zweifel an ihrer psychischen Gesundheit bestehen. 6. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolge zulasten des Klägers. im Berufungsverfahren: 1. Es sei die Berufung abzuweisen. 2. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolge zulasten des Berufungsklägers zuzüglich 7,7 % MWST. Sachverhalt A. Übersicht