Es sei die Liegenschaft am D____ in C____ (Grundstück Nr. 001, Grundbuch C____) im gemeinschaftlichen Eigentum zu belassen und sie sei definitiv bis wenigstens 31.12.2019 der Beklagten zur Nutzung zu überlassen. Es sei der Kläger zu verpflichten, der Beklagten eine Ausgleichszahlung im Betrag von CHF 36‘947.75 innert 30 Tagen nach Rechtskraft des Scheidungsurteils zu bezahlen. Im Übrigen erhält jeder zu Eigentum, was er derzeit besitzt bzw. was auf seinen Namen lautet.