c) Die Ehefrau sei unter gleichzeitiger Entlassung des Ehemannes aus der Solidarschuldnerschaft und Zinszahlungspflicht (inkl. allfällige Amortisationspflichten) zu verpflichten, die auf den genannten Grundstücken lastende Hypothek von CHF 230‘000.00 vollumfänglich zu übernehmen. d) Die Parteien seien zu verpflichten, die mit der Eigentumsübertragung zusammenhängenden amtlichen Kosten und Gebühren des Grundbuchamtes sowie die mit der Eigentumsübertragung anfallenden Steuern und Abgaben gemäss den jeweils einschlägigen gesetzlichen Regeln zu übernehmen.