Eventualiter sei die Pensionskasse Symova der Ehefrau anzuweisen, als teilweise Abgeltung für die Übernahme des hälftigen Miteigentumsanteils durch den Ehemann einen Wohneigentumsvorbezug in der Höhe von CHF 110‘000.00 auszurichten. Subeventualiter sei die Liegenschaft öffentlich zu versteigern und der Verkaufserlös sei nach Abzug aller die Liegenschaft betreffenden Schulden je hälftig auf die Ehegatten zu verteilen.