b) Als Übernahmepreis für den hälftigen Miteigentumsanteil an diesem Grundstück sei der hälftige Marktwert entsprechend einem Marktwert von CHF 456‘000.00 festzulegen, welcher durch Übernahme von CHF 230‘000.00 Hypotheken, durch Übernahme des Zedels der Evang. Kirche von CHF 6‘000.00 und durch Zahlung von CHF 110‘000.00 an den Ehemann zu tilgen sei. Die Ehefrau sei dabei für berechtigt zu erklären, eine ihr allfällig zustehende güterrechtliche Ausgleichszahlung mit der Zahlung an den Ehemann zu verrechnen.