3. Der Ehemann sei zu verpflichten, der Ehefrau eine Ausgleichszahlung aus Güterrecht von CHF 25‘740.05 zu bezahlen. 4. a) Die Ehefrau sei zu verpflichten, vom Ehemann den im Grundbuch C____ eingetragenen hälftigen Miteigentumsanteil an der Liegenschaft D___, mit Wirkung per Rechtskraft des Scheidungsurteils mit Rechten und Pflichten, Nutzen und Gefahr im heutigen Zustand und unter Wegbedingung jeglicher Sachgewährleistung zu übernehmen.