5A_319/2016 vom 27. Januar 2017 E. 4; 5A_474/2013 vom 10. Dezember 2013 E. 4). Bei einem vollen Arbeitspensum würde die Berufungsbeklagte an ihrer bisherigen Arbeitsstelle hochgerechnet ein monatliches Nettoeinkommen von Fr. 3‘833.00 erzielen, womit der monatliche Lebensbedarf von Fr. 3‘265.00 ohne weiteres gedeckt ist.