C. Entscheid der Vorinstanz Am 16. November 2017 erkannte das Kantonsgericht Appenzell Ausserrhoden, 1. Abteilung, was folgt: 1. Die Ehegatten A-B. werden geschieden. 2. […] 3. […] 4. Der Ehemann wird bis zum Eintritt in sein ordentliches AHV-Alter, derzeit 28. Februar 2034, verpflichtet, der Ehefrau gestützt auf Art. 125 ZGB ab Rechtskraft des Scheidungsurteils monatlich und monatlich im Voraus einen Unterhaltsbeitrag von Fr. 1‘250.00 zu bezahlen. [….]