AR GVP 30/2018, Nr. 3728 Eigenversorgungskapazität nach Scheidung (Art. 125 Abs. 1 und 2 ZGB). Bei einer Zuverdienstehe ist die Ausdehnung auf ein nahezu volles resp. ein volles Pensum nach einer Übergangszeit von mehreren Jahren seit der faktischen Trennung zumutbar, sofern keine Betreuungsaufgaben mehr bestehen und gesundheitliche Einschränkungen nicht nachgewiesen wurden. Entscheid des Obergerichts, 1. Abteilung, 27.11.2018, O1Z 18 5 Sachverhalt: A. Die Ehegatten heirateten 1991. Der Ehe entsprossen die Kinder E, geb. 1994, F, geb. 1996, und G, geb. 1997. Der Berufungskläger zog im September 2014 in eine eigene Wohnung. [….]