Gemäss der Beklagten war seit seiner Einführung der Euro (früher die DM) Referenzwährung für die Bankbeziehung mit Dr. WY___ sel. Auch das Depot von Dr. WY___ sel. sei im hier interessierenden Zeitraum stets in Euro geführt worden. Ebenso hätten der Verkauf der 3‘010 VW-Aktien am 17. März 2008 und das Verfügen über die dadurch gewonnene Liquidität sich ausschliesslich in Euro abgespielt (act. B 1 Rz. 169-171, S. 80 f.). Der Verkauf der 1‘000 restlichen VW-Aktien am 28. Oktober 2008 sei an der Schweizer Börse zwar (notwendigerweise) in Schweizerfranken abgewickelt worden;