Dies insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass das Bundesgericht die Selbstverantwortung des Bankkunden in konstanter Praxis hoch gewichte (act. B 1 Rz. 154, S. 76).. Die Kläger bestreiten diese Darstellung und die von der Beklagten postulierten Pflichtverletzungen durch Dr. WY___ sel. (act. B 9 Rz. 307, S. 73). Ihres Erachtens fehlt es an einem Mitverschulden von Dr. WY___ sel. und damit sowohl an einem Grund für eine Un-