kann nicht weggedacht werden, ohne dass auch der Erfolg in Form des Schadeneintrittes dahinfallen würde. Nach Auffassung des Obergerichts ist auch die Adäquanz des Kausalverlaufs gegeben, weil nach allgemeiner Erfahrung davon ausgegangen werden darf bzw. sogar muss, dass bei einer historischen Hausse an der Börse durchaus auch Titel veräussert werden, von denen man sich unter normalen Umständen nicht ohne weiteres trennt, weil sie zum Beispiel besonders werthaltig oder mit besonderen Emotionen verbunden sind (sogenanntes Familiensilber).