Dass zwischen dem unautorisierten Aktienverkauf vom 17. März 2008 und dem Schadeneintritt am 28. Oktober 2008 ein natürlicher Kausalzusammenhang besteht, liegt auf der Hand, denn das vertragswidrige Verhalten von LU___ sel. kann nicht weggedacht werden, ohne dass auch der Erfolg in Form des Schadeneintrittes dahinfallen würde.