Seite 65 ve Voraussehbarkeit des Schadensereignisses. Aus dieser Objektivierung und Normativierung folgt, dass der adäquate Kausalzusammenhang auf dem Weg der nachträglichen oder retrospektiven Prognose zu beurteilen ist, d.h. „unter Auswertung aller ex post bekannten Umstände“ (MARTIN A. KESSLER, a.a.O.). In der Lehre wird die Adäquanztheorie kritisiert.