ber 2008 zu berechnen gewesen. D.h. zu Kursen zwischen EUR 265.01 und EUR 291.25 (act. B 1 Rz. 138, S. 71 f.). Im zweiten Fall hätte Dr. WY___ sel. durch sein Schweigen auf die ihm gegen Unterschrift ausgehändigten zahlreichen Belege, welche den Verkauf der 3‘010 VW-Aktien vom 17. März 2008 mehrfach ausgewiesen hätten, zu vertreten, dass nicht noch vor dem 28. Oktober 2008 eine Restitution erfolgt wäre und somit wieder 4‘010 VW-Aktien zum Allzeithoch hätten verkauft werden können (act. B 1 Rz. 139, S. 72).