in Form eines unautorisierten Verkaufs dieser Aktien könne nicht weggedacht werden, ohne dass auch der Erfolg in Form des Schadeneintrittes dahinfallen würde. Dieser natürliche Kausalverlauf sei gleichzeitig auch adäquat, wie die voranstehenden Erwägungen zeigten. Es sei nicht ersichtlich, dass Dr. WY___ sel. ein Verhalten zur Last gelegt werden könne, das "einen derart hohen Wirkungsgrad" aufweise, dass es die Beklagte trotzdem noch zu entlasten vermöchte.