am 17. März 2008 keine VW-Aktien aus dem Depot von Dr. WY___ sel. verkauft, wären am 28. Oktober 2008 noch sämtliche 4'010 VW-Aktien im Depot vorhanden gewesen. Damit sei der natürliche Kausalzusammenhang zwischen dem unautorisierten Aktienverkauf vom 17. März 2008 und dem Schadeneintritt am 28. Oktober 2008 ohne weiteres erfüllt. Das vertragswidrige Verhalten des Kundenberaters LU___ sel. in Form eines unautorisierten Verkaufs dieser Aktien könne nicht weggedacht werden, ohne dass auch der Erfolg in Form des Schadeneintrittes dahinfallen würde.