Seite 61 VW-Aktien-Volumen vom 28. Oktober 2008 belegt, dass Abnehmer für den Verkauf von total 4‘010 VW-Aktien am 28. Oktober 2008 vorhanden gewesen wären. Dies sei von der Beklagten nicht explizit bestritten, sondern nur als irrelevant bezeichnet worden (act. B 9 Rz. 290, S. 69). Damit gebe es keine bestrittene Tatsache, welche zum Beweis hätte verstellt werden müssen (act. B 9 Rz. 291, S. 69). Bei der erstmals vorgebrachten Behauptung, die angebotenen Volumen seien extrem klein gewesen, handle es sich um ein verspätet vorgetragenes Novum, welches aus dem Recht zu weisen sei (act. B 9 Rz. 292, S. 69).