LU___ sel. habe daraufhin telefonisch Dr. WY___ sel. kontaktiert, habe diesen aber nicht persönlich erreicht, sondern nur dessen Pfleger. Der Kundenberater habe dann den Restbestand von 1'000 VW-Aktien an der Börse verkauft, ohne diese Transaktion im CMS zu dokumentieren. Die Klägerin 2 sei darüber später telefonisch informiert worden und habe diesen Verkauf genehmigt. Der interessenwahrende Verkauf ohne Auftragserteilung werde von der Beklagten anerkannt. Die Kläger machten nun geltend, dass ohne den eigenmächtigen Teilverkauf von 3'010 VW-Aktien durch LU___