Seite 53 klausel gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Beklagten (act. B 5/9/43, Ziffer 1) noch mittels Stillschweigen nach Art. 6 OR nachträglich geheilt. Für einen allfälligen Schaden, der Dr. WY___ sel. aus diesem vertragswidrigen Verkauf von 3‘010 VW-Aktien entstanden ist, wird die Beklagte daher ersatzpflichtig. Im Folgenden (E. 2.4.2) ist zu prüfen, ob ein solcher Schaden entstanden ist. 2.3 Aktienverkauf vom 28. Oktober 2008