Zusammenfassend durfte LU___ sel. resp. die durch diesen vertretene Beklagte aufgrund der Umstände gerade nicht vom Genehmigungswillen von Dr. WY___ sel. ausgehen und die Schranke des Rechtsmissbrauchsverbots steht auch einer (nachträglichen) Genehmigung des Verkaufs der 3‘010 VW-Aktien vom 17. März 2008 gestützt auf Art. 6 OR durch den Kläger 1 und Dr. WY___ sel. nach dem 23. September 2008 entgegen. 2.2.10 Fazit Die von LU___ sel. am 17. März 2008 ohne (Verkaufs-)Auftrag getätigte Veräusserung von 3‘010 VW-Aktien wird nach dem Gesagten weder mittels der Genehmigungsfiktions-