- einer anderslautenden Abrede bzw. bei einem Rahmenvertrag (z.B. Zusendung von periodischen Konto- und Depotauszügen); hier wird eine Genehmigungsfiktion im Sinne von Art. 6 OR vereinbart, welche nach dem Vertrauensprinzip nur dann als Zustimmung gewertet werden kann, wenn eine positive Reaktion des Bankkunden zeitlich und tatsächlich möglich und zumutbar ist sowie die Bank nicht weiss oder nach den Umständen wissen muss, dass dem Kunden der Genehmigungswille fehlt; - Transaktionen einer Bank aufgrund der in Bankverträgen regelmässig enthaltenen Genehmigungsfiktion und ohne Instruktion des Bankkunden (unter Vorbehalt des