Blosses Schweigen auf einen Antrag bedeutet in der Regel keine Annahme. In Art. 6 OR, der im Schweigen auf einen Antrag einen Vertragsabschluss erblickt, wenn „die ausdrückliche Annahme nicht zu erwarten ist“, wird der Gedanke von Art. 5 Abs. 3 OR weitergeführt und das Vertrauensprinzip angesprochen. Der Absender des Antrages darf ein Still-