101, S. 56). Die Klage sei auch für diesen Sachverhaltskomplex gestützt auf Art. 6 OR in Verbindung mit Ziffer 2 der AGB (beklagt. act. B 5/9/43), abzuweisen zufolge stillschweigender Genehmigung des Verkaufs der 3‘010 VW-Aktien vom 17. März 2008 seitens des Kläger 1 und Dr. WY___ sel. durch ihr Schweigen bis zum Schreiben des Klägers 1 vom 29. April 2010 auf die ihnen im April 2009 und im September 2009 zugestellten und vom Kläger 1 im September 2009 geprüften und mit seinen Erwartungen abgeglichenen