durch die Klägerin 2 am 22. April 2009 stattgefunden hätten und ihr im Nachgang zum Gespräch der Steuerreport 2008 zugestellt worden wäre (wovon - wie soeben dargelegt - nicht ausgegangen wird), erblickt das Obergericht darin ebenso wenig wie die Vorinstanz eine Genehmigung des Teilverkaufs der 3‘010 VW-Aktien am 17. März 2008. In diesem Zusammenhang ist auf nachstehende Erwägung 2.2.9 zu verweisen, wo dargelegt wurde, dass die Beklagte - was Dr. WY___ sel. angeht - nicht in guten Treuen mit einer Genehmigung der widerrechtlichen Transaktionen rechnen durfte.