Wegen der falschen Anknüpfung im Urteil könnte der falsche Eindruck entstehen (act. B 1 Rz. 89, S. 51), die Überlegungen der Vorinstanz zum Rechtsmissbrauchsverbot im Zusammenhang mit der Prüfung der Wirksamkeit der Genehmigungsfiktion der Entlastungserklärung kläg. act. 22 von Dr. WY___ sel. vom 23. September 2008 gemäss dem angefochtenen Urteil S. 21-30 lit. fa-fg würden auch hier gelten, was aber klarerweise nicht zutreffe. Die Klage sei damit gestützt auf Art. 6 OR in Verbindung mit Ziffer 2 der AGB der Beklagten auch abzuweisen zufolge stillschweigender Genehmigung des Verkaufs der 3‘010 VW-Aktien vom 17. März 2008 durch die Klägerin 2 und Dr. WY___ sel. durch ihr