Seite 44 - LU___ sel. Dr. WY___ sel. im Fall des unautorisierten Verkaufs der 3‘010 VW- Aktien proaktiv hätte informieren bzw. aufklären müssen (E. 2.2.7); bereits deshalb kann die Beklagte sich nicht auf eine stillschweigende Genehmigung berufen (act. B 1 Rz. 82/2, S. 47);