Seite 43 die Frage nach konkludenten Genehmigungshandlungen gestützt auf Art. 1 Abs. 2 OR stellt und nicht jene nach einem Akzept durch Stillschweigen (d.h. einem Nichthandeln) gestützt auf Art. 6 OR in Verbindung mit der Genehmigungsfiktion gemäss Ziffer 2 der AGB (act. B 5/9/43, vgl. auch E. 2.2.5 oben).